AGB

§1 Allgemeines

  1. Die nachfolgende AGB gelten für Alle Lieferungen und Leistungen, inklusive Aufträgen, Angeboten und Dienstleistungen von LiraAmarokPictures – Marina Schmid, Marina Schmid, Weingarten 4, 84104 Rudelzhausen.
  2. Die AGB gelten zur Regelung aller Aufträge und deren Inhalte. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform und müssen deutlich gekennzeichnet sein. Es gelten im Einvernehmen aller Vertragsparteien nur die AGB des Fotografens. Andere Geschäftisbedingungen des Auftraggebers oder Kundens finden keine Anwendung.
  3. Alle vom Fotografen hergestellten Produkte, egal in welcher technischen oder physischen Form, gelten als „Fotografien“ im Sinne dieser AGB. Bei jeglichem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial handelt es sich um „Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden“, vgl. §2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG.

§2 Vertragseinhaltung

  1. Es wird vom Auftraggeber bestätigt, dass dieser die Volljährigkeit erreicht hat, oder eine schriftliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten besitzt.
  2. In der Pflicht des Auftraggebers liegt es dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotografen alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Information rechtzeitig vorliegen.
  3. Der Fotograf verpflichtet sich, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsbegleichung dem Auftraggeber  die Ware in Form von digitalen Daten aufgeliefert zu haben. Bei Bestellungen von physischen Produkten beträgt die Lieferzeit bis zu 3 Wochen. Jedoch kann sich die Bearbeitungszeit durch externe Anbieter gegebenenfalls verlängern.
  4. Eine Rechtsverbindlichkeit über den Auftrag wird mit Buchung einer Leistung (Lizenzen, Prints,…) rechtswirksam. Die AGB gelten damit als akzeptiert.

§3 Vergütung & Eigentumsvorbehalt

  1. Aufgrund der Buchung des Kundens wird eine Rechung gefertigt über den zuvor festgelegten Preis.
  2. Die Rechnungen sind vollständig nach spätestens 14 Tagen zu zahlen, soweit keine andere Frist vereinbart wurde. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages bleiben die physischen und virtuellen Ergebnisse Eigentum des Fotografens.

§4 Haftung & Gefahrenübernahme

  1. Für Verletzungen von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für sich und seine Erfüllungsgehilfen.
  2. Für Schäden, die beim Übertragen der Dateien auf einen Computer entstehen können, leistet der Fotograf keinen Ersatz.
  3. Der Fotograf haftet nicht für eine verzögerte oder nicht erfolgte Erfüllung seiner Leistungen und Verpflichtungen in Folge von Gründen und Ereignissen, die außerhalb seines zumutbaren Einflussbereichs liegen (höhere Gewalt).
  4. Die Zu- und Rücksendung von Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

§5 Urheberrecht

  1. Das Urheberrecht aller erstellten Fotografien liegt immer beim Fotografen.
  2. Die vom Fotografen hergestellten Aufnahmen sind grundsätzlich nur für den eigenen, privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Es gilt ein privates Nutzungsrecht. Andere Nutzungsarten sind schriftlich festzuhalten und entsprechend zu vergüten.
  3. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahltung des Honorars über.
  4. Bei der Verwendung der Fotografien in Online- und Printmedien ist der Fotograf, soweit nichts Anderes vereinbart wurde, als Urheber des Lichtbildes mit der Geschäftsbezeichnung „LiraAmarokPictures“ zu nennen, vgl. § 13 UrhG.
  5. Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe unbearbeiteter Dateien erfolgt grundsätzlich nicht.
  6. Eine Teilnahme an Wettbewerben und Gewinnspielen ist mit den Lichtbildern nicht gestattet.
  7. Das nachträgliche Bearbeiten der Fotografien durch den Auftraggeber ist nicht gestattet. Dies ergibt sich aus §23 Abs. 1 UrhG und beinhaltet ebenso „Fotofilter“ von Social Media Plattformen wie Facebook, Instagram und co. Bei einer geänderten Absprache beider Parteien muss dies schriftlich festgehalten werden und entsprechend vergütet.
  8. Der Fotograf behält sich vor, bei Missachtung des Urheberrechts eine Vertragsstrafe in Höhe des entstandenen Schadens in Rechnung zu stellen. Es kann zusätzlich eine Anzeige wegen Urheberrechtsvberletzung erfolgen.

§6 Reklamation / Änderungen

  1. Eine Reklamation durch Qualitäten, die der Kunde bereits bei Bestellung beurteilen konnte (Bildschärfe, Bildfarbe, Motiv,…) ist ausgeschlossen.
  2. Werden digitale Fotografien vom Auftraggeber selbst entwickelt/gedruckt, so kann keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse übernommen werden.
  3. Bei Neuproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farb-/Helligkeitsabweichungen gegenüber den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler und eine Reklamation ist nicht berechtigt.

§7 Datenschutz

  1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
    Siehe auch: https://wildlife.lira-amarok.de/datenschutz/

§8 Schlussbestimmung

  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist 84104 Rudelzhausen.
  2. Durch den vorliegenden Vertrag entsteht kein Arbeitsverhältnis.
  3. Es gilt das deutsche Recht.
  4. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.

§9 Salvatorische Klausel

  1. Soweit Bedingungen der oben aufgeführten AGB ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

 

Stand: November 2024